Aktinisches UV: zulässige Expositionsdauer
tmax = Heff / Eeff ··· Heff = 30 J/m²
Der Grenzwert von 30 J/m² gilt für die mit S(λ) gewichtete Bestrahlungsstärke im Bereich 200 bis 400 nm, bezogen auf acht Stunden (IEC 62471, ICNIRP, OStrV/TROS IOS). Eeff ist kein Breitbandmesswert. Die Gewichtung mit der aktinischen Wirkungsfunktion setzt eine spektrale Messung voraus oder einen Sensor, dessen Empfindlichkeit dieser Funktion nachgebildet ist. Die Rechnung ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.
UV-A-Belastung des Auges: zulässige Dauer
tmax = HUVA / EUVA ··· HUVA = 10⁴ J/m²
Für 315 bis 400 nm gilt zusätzlich ein ungewichteter Grenzwert von 10⁴ J/m² (1 J/cm²) je acht Stunden zum Schutz der Augenlinse. Hier genügt ein UV-A-Radiometer. Maßgeblich ist immer der kleinere der beiden Werte aus diesem und dem aktinischen Grenzwert.
Expositionsgrenzwerte nach IEC 62471
Bezug: acht Stunden, sofern nicht anders angegeben
| Gefährdung | Spektralbereich | Grenzwert | Gewichtung |
|---|---|---|---|
Auszug der Grenzwerte, die bei UV-Quellen maßgeblich sind. Die Risikogruppen 0 bis 3 leiten sich daraus ab: Sie sagen, nach welcher Zeit der jeweilige Grenzwert erreicht ist.